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DIV Ingenieur-Newsletter: Ihr persönlicher Themenmix vom 18.11.2009 Liebe Leserin, lieber Leser, letzte Woche bekam ich von einem Kollegen eine Kaffeetasse mit der Aufschrift "Vertrauen Sie mir, ich bin Ingenieur". Von ihm (er ist BWLer) war es als Spaß gedacht um mich ironisch ein wenig aufzuziehen. Natürlich habe ich mich über die Tasse gefreut, sie hat mich aber auch zum Nachdenken über das Thema "Vertrauen" angeregt. Denn kürzlich bin ich auch über folgenden Satz des großen Unternehmers Robert Bosch gestolpert: "Lieber Geld verlieren als Vertrauen." Insbesondere bei uns Ingenieuren sollte diese Maxime in Stein gemeißelt sein. Denn auf was sollen sich die Kunden verlassen, wenn nicht auf das Wissen von uns Ingenieuren? Aber wie sieht es mit dem Vertrauen zu Mitarbeitern aus? Sollten Ihre Mitarbeiter ebenfalls uneingeschränktes Vertrauen genießen, oder verfahren Sie lieber frei nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"? Das Thema hat mich sehr beschäftigt und ich habe in Gesprächen mit vielen Kollegen und Kunden ein kleines Stimmungsbild eingefangen. Fazit: Lassen Sie die Kontrolle auf keinen Fall aus dem Auge, aber geben Sie Ihren Mitarbeitern auch das Gefühl, dass Sie Ihnen grundsätzlich vertrauen. Einige Ingenieure mit einem großen Stab an Mitarbeitern rieten aber aus Erfahrung dazu, einem Misstrauens-Verdacht sofort nachzugehen, ohne dabei jemanden an den Pranger zu stellen. Und falls Sie sich Fragen, was Ihre Mitarbeiter machen, wenn Sie nicht im Raum sind, dann schauen Sie einmal hier nach... Ich wünsche Ihnen ein gutes Händchen und viel Fingerspitzengefühl bei der Führung Ihrer Mitarbeiter. Und natürlich viel Vertrauen Ihrer Kunden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Klaus Huber Checkliste: So integrieren Sie einen neuen Mitarbeiter noch vor dem 1. Arbeitstag in Ihr Team Urteil: Mündliche Absprachen zum Zeugnisinhalt sind bindend Textil anstatt Stahl! Bessere Materialeigenschaften und geringerer CO2-Ausstoß Ordnung und Sauberkeit: die unterschätzte Geheimwaffe 8. Deutscher Gefahrstoffschutz-Preis ausgelobt Checkliste: So haben Sie auch auf Dienstreisen die Zeit fest im Griff Lärmschutz: Wie Sie Lärm messen, vergleichen und mindern Produktkatalog zur Lärmminderung: Hilfe bei Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen |
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Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber kündigen und zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies ist in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hat sich Ihr Arbeitgeber mit Ihnen mündlich auf einen bestimmten Text des Arbeitszeugnisses geeinigt, kann er sich davon später nur schwer wieder lösen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor. Es hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Arbeitgeber sich plötzlich nicht mehr daran erinnern konnte oder wollte, dass er mit dem 3 Jahre bei ihm beschäftigten Mitarbeiter einen konkreten Zeugnistext vereinbart hatte. Dem Ex-Mitarbeiter missfiel es vor allem, dass der Arbeitgeber einen Satz zu seinem einwandfreien Verhalten entgegen den Absprachen nicht in das Zeugnis aufgenommen hatte. Der Arbeitgeber argumentierte: Eine Vereinbarung darüber sei nicht zustande gekommen. Sowohl das Arbeitsgericht Weiden in der Vorinstanz als auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg sahen es dagegen als erwiesen an, dass zwischen den Parteien eine entsprechende Vereinbarung über die Formulierung des Arbeitszeugnisses stattgefunden hatte. Die Richter argumentierten: Zwar darf ein Zeugnis keine groben Unrichtigkeiten enthalten, die dazu führen könnten, dass bei dem neuen Arbeitgeber ein falscher Eindruck von dem Bewerber entsteht. Dadurch wird nämlich die Gefahr begründet, das Vermögen und Eigentum des neuen Arbeitgebers zu schädigen. Vorliegend sei das aber anders. Denn der alte Arbeitgeber habe keine Eigenschaften oder Verhaltensweisen des ehemaligen Mitarbeiters nennen können, die die Befürchtung hätten erwecken können, dass das Vermögen oder Eigentum des neuen Arbeitgebers gefährdet gewesen seien. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 16.06.2009, Aktenzeichen: 7 Sa 641/08 Überzeugen Sie ab sofort durch Ihr perfektes Business English!
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![]() Als Leiter der Instandhaltung kennen Sie das Problem von Gebäudeschäden an Stahlbetonteilen. Abgeplatzter Beton ermöglicht der Nässe den direkten Kontakt mit der Stahlarmierung, was zur Korrosion führt. Aus diesem Grund ist eine Mindestabdeckung von beidseitig 35 mm Beton über den Stahlmatten vorgeschrieben. Das führt zu einer Mindeststärke von etwas mehr als 70 mm, ohne dass statische Gründe dies erfordern. Bei einem Verbundwerkstoff entsteht ein neues Material, dessen Eigenschaften weit mehr als die bloße Kombination von zwei (oder mehr) Einzelkomponenten ist. So zeigen erste Versuche mit textilbewehrtem Beton offensichtlich große Vorteile gegenüber dem Einsatz von Stahl. Von der TU Dresden wurde schon 2006 zusammen mit dem Betonwerk Oschatz auf dem Gelände der Landesgartenschau eine Fußgängerbrücke gebaut, deren filigrane Betonteile gerade einmal 3 cm dick sind und in denen ausschließlich Textilfasern verbaut wurden. Beim Neubau des Instituts für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen entstand nun die weltweit größte Fassade aus textilbewehrtem Beton. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Stahlbeton-Ausführung konnte bei der Produktion der Betonteile für die 1200 m² große Fassade 420 t CO2 eingespart werden, das entspricht einer Verringerung um 80 % gegenüber konventionellen Bauteilen. Aber die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und die Beseitigung des Korrosionsproblems sind nicht die einzigen positiven Ergebnisse. Da es nun möglich ist, die Bauteile sehr dünnwandig ausführen zu können, konnte auch der Betoneinsatz selbst um bis zu 70 % reduziert werden. Dafür kommt eine Hartschaumisolierung aus Polyurethankernen zum Einsatz, die auch das energetische Verhalten der Bauteile verbessert. Die Betonschalen selbst sind nur noch jeweils 15 mm dick, die Bewehrung besteht aus einem alkaliresistenten Glastextilgewebe.
Wenn Sie sich Betriebe anschauen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken und vergleichen diese mit Unternehmen, die sehr gut aufgestellt sind, fällt Ihnen oft ein gravierender Unterschied im Bereich der Ordnung und Sauberkeit auf. Als Argument hören Sie dann häufig: Wir haben im Moment andere Sorgen, als zu fegen. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser Zustand nicht vorher auch schon da war und ob er nicht einer von vielen Ursachen für die schlechte Lage ist. Sauberkeit und Ordnung schafft ein angenehmeres Arbeitsumfeld, erhöht die Effektivität und verbessert die Instandhaltung vieler Maschinen. Checkliste: So schaffen Sie Ordnung im Betrieb
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![]() Elektrolyse statt Chlorgas in Schwimmbädern, neuartige Abbeizer, die kein gefährliches Lösemittel enthalten, oder intelligente Systeme zum Gefahrstoffmanagement: in deutschen Unternehmen schlummern viele Ideen, die die Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen senken. Deshalb schreibt das Bundesministerium Arbeit und Soziales bereits zum 8. Mal den Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis aus. Der mit 5.000 € dotierte Preis soll dazu beitragen, praktische Problemlösungen beim Umgang mit Gefahrstoffen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Verleihung findet im Rahmen einer Tagung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema „Gefahrstoffe“ Ende 2010 in Dortmund statt. Gesucht werden Ideen und Anregungen, die Beschäftigte vor den „unsichtbaren Gefahren“ schützen. Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Als preiswürdig gelten aber auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz. Am Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Ihre Nennungen und Bewerbungen können bis zum 31. März 2010 formlos bei der BAuA in Dortmund eingehen. Anschließend entscheidet eine unabhängige Jury über die Prämierung. Nähere Informationen zur Ausschreibung wie auch zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.baua.de (siehe „Themen von A-Z“ und dann „Gefahrstoffe“).
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![]() Die Lärmbelastung (Geräuschimmission) ist die Summe aller Schalleinwirkungen am betrachteten Arbeitsplatz. Die Höhe der Lärmbelastung hängt ab von den folgenden Faktoren:
So vergleichen Sie die Geräuschemission von Maschinen und Anlagen Die Geräuschemission bezeichnet die Luftschallabstrahlung einer Maschine, ermittelt bei genormten Aufstell- und Betriebsbedingungen und ohne Schalleinflüsse von anderen Quellen sowie ohne Reflexionsschall. Die Emission ist also eine Größe, die nur die Lärmquelle beschreibt. Dazu werden 2 Kenngrößen verwendet
So mindern Sie die Lärmbelastung Zur Lärmminderung am Arbeitsplatz, d. h. zur Verringerung des Beurteilungspegels, können Sie entsprechend DIN EN ISO 11690-1 folgende 2 Maßnahmen anwenden:
Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren und die Werte der Geräuschemission in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsunterlagen anzugeben. Verlangen Sie daher bei der Beschaffung neuer Maschinen die folgenden Geräuschangaben vom Hersteller:
Praxis-Tipp: Sammeln Sie vergleichbare Geräuschemissionswerte Die Geräuschemissionswerte von einer Maschinengruppe wie beispielsweise Holz-Hobelmaschinen oder Flaschen-Abfüllautomaten auf dem Markt unterscheiden sich bei gleicher Leistung und vergleichbarem Betrieb um 5 - 20 dB. Dabei sind vergleichbare Preise vorausgesetzt und keine besonders lärmgeminderten Maschinen einbezogen. Nutzen Sie dieses Potential an Lärmminderung bei der Beschaffung von Maschinen. Für eine schnelle Übersicht über Schallschutzprodukte hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Produktkatalog zur Lärmminderung erstellt. Das Angebot gibt in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die verschiedensten Produkte wie beispielsweise lärmarme Kreissägeblätter, Blasdüsen aber auch Schallschutzprodukte wie Schalldämpfer oder Schall absorbierende Deckensysteme. Sie können sowohl nach Herstellern als auch nach Produkten suchen. Alle Datenblätter enthalten Informationen über Anwendungsbereiche, akustische Daten und verwendetes Material. Mittlerweile befinden sich rund 500 Datensätze mit Produkten von über 100 Herstellern aus acht Ländern im Katalog. Als Hersteller von Produkten zur Lärmminderung können Sie sich per E-Mail an die Datenbank wenden, um ihr Produkt einzustellen. www.baua.accon.de |
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Gerade bei Präsentationen, Meetings, Briefen, Verhandlungen und Telefonaten auf Englisch können einem ganz schnell peinliche Fehler passieren!



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