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DIV Ingenieur-Newsletter

DIV Ingenieur-Newsletter: Ihr persönlicher Themenmix vom 18.11.2009

Liebe Leserin, lieber Leser,

letzte Woche bekam ich von einem Kollegen eine Kaffeetasse mit der Aufschrift "Vertrauen Sie mir, ich bin Ingenieur". Von ihm (er ist BWLer) war es als Spaß gedacht um mich ironisch ein wenig aufzuziehen. Natürlich habe ich mich über die Tasse gefreut, sie hat mich aber auch zum Nachdenken über das Thema "Vertrauen" angeregt.

Denn kürzlich bin ich auch über folgenden Satz des großen Unternehmers Robert Bosch gestolpert: "Lieber Geld verlieren als Vertrauen." Insbesondere bei uns Ingenieuren sollte diese Maxime in Stein gemeißelt sein. Denn auf was sollen sich die Kunden verlassen, wenn nicht auf das Wissen von uns Ingenieuren?

Aber wie sieht es mit dem Vertrauen zu Mitarbeitern aus? Sollten Ihre Mitarbeiter ebenfalls uneingeschränktes Vertrauen genießen, oder verfahren Sie lieber frei nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"?

Das Thema hat mich sehr beschäftigt und ich habe in Gesprächen mit vielen Kollegen und Kunden ein kleines Stimmungsbild eingefangen. Fazit: Lassen Sie die Kontrolle auf keinen Fall aus dem Auge, aber geben Sie Ihren Mitarbeitern auch das Gefühl, dass Sie Ihnen grundsätzlich vertrauen. Einige Ingenieure mit einem großen Stab an Mitarbeitern rieten aber aus Erfahrung dazu, einem Misstrauens-Verdacht sofort nachzugehen, ohne dabei jemanden an den Pranger zu stellen.

Und falls Sie sich Fragen, was Ihre Mitarbeiter machen, wenn Sie nicht im Raum sind, dann schauen Sie einmal hier nach...

Ich wünsche Ihnen ein gutes Händchen und viel Fingerspitzengefühl bei der Führung Ihrer Mitarbeiter. Und natürlich viel Vertrauen Ihrer Kunden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Klaus Huber



Checkliste: So integrieren Sie einen neuen Mitarbeiter noch vor dem 1. Arbeitstag in Ihr Team
Urteil: Mündliche Absprachen zum Zeugnisinhalt sind bindend

Textil anstatt Stahl! Bessere Materialeigenschaften und geringerer CO2-Ausstoß
Ordnung und Sauberkeit: die unterschätzte Geheimwaffe

8. Deutscher Gefahrstoffschutz-Preis ausgelobt
Checkliste: So haben Sie auch auf Dienstreisen die Zeit fest im Griff

Lärmschutz: Wie Sie Lärm messen, vergleichen  und mindern
Produktkatalog zur Lärmminderung: Hilfe bei Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen



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Managementwissen für Ingenieure & technische Führungskräfte

Checkliste: So integrieren Sie einen neuen Mitarbeiter noch vor dem 1. Arbeitstag in Ihr Team

  • Halten Sie regelmäßigen Kontakt mit dem neuen Mitarbeiter vom Tag der Vertragsunterzeichnung an. Dies ist umso wichtiger, je mehr Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Arbeitsantritt liegt.
  • Veranlassen Sie, dass dem künftigen Kollegen alle Informationen über Ihr Unternehmen inklusive Einladungen zu Betriebsfeiern zugeschickt werden. Setzen Sie den Mitarbeiter davon in Kenntnis, falls im Unternehmen oder in seinem zukünftigen Bereich wesentliche Veränderungen auftreten.
  • Geben Sie Ihrem neuen Mitarbeiter vor dem 1. Arbeitstag alle notwendigen Informationen zu Arbeitszeitbeginn, Einlassmodalitäten etc. Hilfreich ist ach ein Organigramm, das die Strukturen Ihres Unternehmens beschreibt und die wichtigsten Namen nennt.
  • Informieren Sie das gesamte Team über den Neuzugang. Bitten Sie Ihre Mitarbeiter, den neuen Kollegen vom 1. Arbeitstag an über alles Wichtige in Kenntnis zu setzen.
  • Bereiten Sie den 1. Arbeitstag gut vor. Dazu gehört auch, dass der Neue genau weiß, wo er sich melden soll, und welche Besonderheiten es bei der Eingangskontrolle gibt. Halten Sie auch den Werksausweis parat.
  • Reservieren Sie sich für den 1. Tag genug Zeit, um mit Ihrem neuen Mitarbeiter einen Rundgang durch das Unternehmen machen und ein Einstiegsgespräch führen zu können..
  • Überlegen Sie, wer als Pate im Rahmen eines Patenprogramms geeignet wäre, dem neuen Mitarbeiter das notwendige fachliche und organisatorische Wissen Ihres Unternehmens zu vermitteln. Sprechen Sie die Person (aus der gleichen hierarchischen Ebene) an und fragen Sie an, ob sie die Aufgabe übernehmen kann und will.


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Urteil: Mündliche Absprachen zum Zeugnisinhalt sind bindend

Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber kündigen und zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies ist in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hat sich Ihr Arbeitgeber mit Ihnen mündlich auf einen bestimmten Text des Arbeitszeugnisses geeinigt, kann er sich davon später nur schwer wieder lösen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor. Es hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Arbeitgeber sich plötzlich nicht mehr daran erinnern konnte oder wollte, dass er mit dem 3 Jahre bei ihm beschäftigten Mitarbeiter einen konkreten Zeugnistext vereinbart hatte.

Dem Ex-Mitarbeiter missfiel es vor allem, dass der Arbeitgeber einen Satz zu seinem einwandfreien Verhalten entgegen den Absprachen nicht in das Zeugnis aufgenommen hatte. Der Arbeitgeber argumentierte: Eine Vereinbarung darüber sei nicht zustande gekommen. Sowohl das Arbeitsgericht Weiden in der Vorinstanz als auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg sahen es dagegen als erwiesen an, dass zwischen den Parteien eine entsprechende Vereinbarung über die Formulierung des Arbeitszeugnisses stattgefunden hatte.

Die Richter argumentierten:
Zwar darf ein Zeugnis keine groben Unrichtigkeiten enthalten, die dazu führen könnten, dass bei dem neuen Arbeitgeber ein falscher Eindruck von dem Bewerber entsteht. Dadurch wird nämlich die Gefahr begründet, das Vermögen und Eigentum des neuen Arbeitgebers zu schädigen. Vorliegend sei das aber anders. Denn der alte Arbeitgeber habe keine Eigenschaften oder Verhaltensweisen des ehemaligen Mitarbeiters nennen können, die die Befürchtung hätten erwecken können, dass das Vermögen oder Eigentum des neuen Arbeitgebers gefährdet gewesen seien.

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 16.06.2009, Aktenzeichen: 7 Sa 641/08
 

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Instandhaltung

Textil anstatt Stahl! Bessere Materialeigenschaften und geringerer CO2-Ausstoß

Als Leiter der Instandhaltung kennen Sie das Problem von Gebäudeschäden an Stahlbetonteilen. Abgeplatzter Beton ermöglicht der Nässe den direkten Kontakt mit der Stahlarmierung, was zur Korrosion führt. Aus diesem Grund ist eine Mindestabdeckung von beidseitig 35 mm Beton über den Stahlmatten vorgeschrieben. Das führt zu einer Mindeststärke von etwas mehr als 70 mm, ohne dass statische Gründe dies erfordern.

Bei einem Verbundwerkstoff entsteht ein neues Material, dessen Eigenschaften weit mehr als die bloße Kombination von zwei (oder mehr) Einzelkomponenten ist. So zeigen erste Versuche mit textilbewehrtem Beton offensichtlich große Vorteile gegenüber dem Einsatz von Stahl. Von der TU Dresden wurde schon 2006 zusammen mit dem Betonwerk Oschatz auf dem Gelände der Landesgartenschau eine Fußgängerbrücke gebaut, deren filigrane Betonteile gerade einmal 3 cm dick sind und in denen ausschließlich Textilfasern verbaut wurden.

Beim Neubau des Instituts für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen entstand nun die weltweit größte Fassade aus textilbewehrtem Beton. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Stahlbeton-Ausführung konnte bei der Produktion der Betonteile für die 1200 m² große Fassade 420 t CO2 eingespart werden, das entspricht einer Verringerung um 80 % gegenüber konventionellen Bauteilen.

Aber die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und die Beseitigung des Korrosionsproblems sind nicht die einzigen positiven Ergebnisse. Da es nun möglich ist, die Bauteile sehr dünnwandig ausführen zu können, konnte auch der Betoneinsatz selbst um bis zu 70 % reduziert werden. Dafür kommt eine Hartschaumisolierung aus Polyurethankernen zum Einsatz, die auch das energetische Verhalten der Bauteile verbessert. Die Betonschalen selbst sind nur noch jeweils 15 mm dick, die Bewehrung besteht aus einem alkaliresistenten Glastextilgewebe.
 
Dipl. Ingenieur Werner Böcker:

Der Erfolg der Instandhaltung hängt von Ihnen ab…

Kommen Ihnen folgende Probleme bekannt vor?
  • Störer im Team vergiften die Stimmung
  • unklare Regeln zu Gefahrstoffen und Gefahrgut
  • komplizierte Erfolgsberechnung der Instandhaltung
  • Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz nicht optimal
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Ordnung und Sauberkeit: die unterschätzte Geheimwaffe

Wenn Sie sich Betriebe anschauen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken und vergleichen diese mit Unternehmen, die sehr gut aufgestellt sind, fällt Ihnen oft ein gravierender Unterschied im Bereich der Ordnung und Sauberkeit auf.

Als Argument hören Sie dann häufig: Wir haben im Moment andere Sorgen, als zu fegen.
Es stellt sich aber die Frage, ob dieser Zustand nicht vorher auch schon da war und ob er nicht einer von vielen Ursachen für die schlechte Lage ist. Sauberkeit und Ordnung schafft ein angenehmeres Arbeitsumfeld, erhöht die Effektivität und verbessert die Instandhaltung vieler Maschinen.

Checkliste: So schaffen Sie Ordnung im Betrieb
  • Lassen Sie alle Maschinen jeden Tag vom Bediener reinigen.    
  • Versehen Sie alle Arbeitsplätze mit Möglichkeiten zur Abfallentsorgung.   
  • Schaffen Sie Ordnungssysteme, wo und wie welche Werkzeuge und Hilfsmittel aufbewahrt werden.   
  • Fallen sehr viele Abfälle an (z. B. Drehmaschinen, Fräsen) planen Sie regelmäßige Reinigungspausen ein.   
  • Sorgen Sie dafür, dass bei der Reinigung von Maschinen niemand gefährdet werden kann (Eingriffschutz etc.).   
  • Ausgelaufene Flüssigkeiten müssen sofort aufgenommen und entfernt werden   
  • Jeder Arbeitsvorgang, der Schmutz erzeugt (Bohren von Aufhängungen für ein Regal etc.) endet mit dem Beseitigen des Schmutzes.    
  • Sorgen Sie dafür, dass genügend Material zum Reinigen vorhanden ist (Besen, Kehrschaufel, Handfeger, Reinigungstücher, etc.).   
  • Nach dem Benutzen eines Werkzeugs ist es unverzüglich an den Aufbewahrungsort zurück zu bringen.   

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Betriebsleitung

8. Deutscher Gefahrstoffschutz-Preis ausgelobt

Elektrolyse statt Chlorgas in Schwimmbädern, neuartige Abbeizer, die kein gefährliches Lösemittel enthalten, oder intelligente Systeme zum Gefahrstoffmanagement: in deutschen Unternehmen schlummern viele Ideen, die die Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen senken. Deshalb schreibt das Bundesministerium Arbeit und Soziales bereits zum 8. Mal den Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis aus.

Der mit 5.000 € dotierte Preis soll dazu beitragen, praktische Problemlösungen beim Umgang mit Gefahrstoffen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Verleihung findet im Rahmen einer Tagung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema „Gefahrstoffe“ Ende 2010 in Dortmund statt.

Gesucht werden Ideen und Anregungen, die Beschäftigte vor den „unsichtbaren Gefahren“ schützen. Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Als preiswürdig gelten aber auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz.

Am Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Ihre Nennungen und Bewerbungen können bis zum 31. März 2010 formlos bei der BAuA in Dortmund eingehen. Anschließend entscheidet eine unabhängige Jury über die Prämierung. Nähere Informationen zur Ausschreibung wie auch zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.baua.de (siehe „Themen von A-Z“ und dann „Gefahrstoffe“).

 
Checkliste: So haben Sie auch auf Dienstreisen die Zeit fest im Griff

  • Notieren Sie bereits am Vorabend der Dienstreise die wichtigsten To-do-Punkte in Ihrem Terminkalender. Machen Sie sich Stichpunkte zu dem Kunden und zu möglichen Verhandlungsstrategien.
  • Planen Sie einen Zeitpuffer ein, am besten mindestens 30 Minuten. Dann bringt Sie ein unerwartetes Ereignis wie bspw. ein Stau auch nicht aus dem Zeitplan.
  • Nutzen Sie die Zeit, die Sie möglicherweise zu früh ankommen, um noch einmal in Ruhe die Unterlagen für das Kundengespräch durchzusehen.
  • Belohnen Sie sich selbst nach einem gut verlaufenen Kundengespräch, bspw. mit einem Imbiss oder einem Kaffee.
  • Planen Sie auch nach dem Kundengespräch genügend Zeit ein, um sich weitere Notizen zu machen oder Telefonate zu führen.
  • Wenn Sie am gleichen Tag noch ein 2. Kundengespräch haben, sollten Sie auch Zeit zum Entspannen und zur Vorbereitung auf den nächsten Termin einplanen.
  • Vereinbaren Sie mit Ihren Kollegen und Mitarbeitern feste Zeiten, wann Sie zu erreichen sind oder sich selbst melden. Vermeiden Sie so, dass Sie jede halbe Stunde wegen einer anderen Frage aus dem Konzept gebracht werden.
  • Machen Sie hinter jedem Punkt, den Sie bereits erledigt haben, in Ihrem Terminkalender einen Haken. Damit verlieren Sie nicht den Überblick, was Sie noch veranlassen oder selbst tun müssen.

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Qualitätsmanagement

Lärmschutz: Wie Sie Lärm messen, vergleichen  und mindern

Die Lärmbelastung (Geräuschimmission) ist die Summe aller Schalleinwirkungen am betrachteten Arbeitsplatz. Die Höhe der Lärmbelastung hängt ab von den folgenden Faktoren:
  • von der Stärke der Geräuschabstrahlung (Geräuschemission) aller Schallquellen, d. h. der eingesetzten Maschinen und Geräte, Arbeitsverfahren sowie Zusatzausrüstungen, wie z. B. Absauganlagen,
  • von der Abnahme des Schalls von der Quelle zum Arbeitsplatz,
  • vom Abstand der Quelle(n) zum betrachteten Arbeitsplatz,
  • von der Anzahl der Schallquellen und den realen Betriebszeiten während der täglichen Arbeitszeit.

So vergleichen Sie die  Geräuschemission von Maschinen und Anlagen

Die Geräuschemission bezeichnet die Luftschallabstrahlung einer Maschine, ermittelt bei genormten Aufstell- und Betriebsbedingungen und ohne Schalleinflüsse von anderen Quellen sowie ohne Reflexionsschall. Die Emission ist also eine Größe, die nur die Lärmquelle beschreibt. Dazu werden 2 Kenngrößen verwendet
  • Der Schallleistungspegel LWA: Sie gibt an, wie viel Lärm insgesamt – also in alle Richtungen – von ihr abgestrahlt wird. Als Angabe für den insgesamt abgestrahlten Schall eignet sich der Schallleistungspegel am besten zur vergleichenden Beurteilung mehrerer Maschinen.
  • Der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz LpA: Er wird für dieselben in der Norm festgelegten Betriebsbedingungen gemessen und angegeben wie der Schallleistungspegel. Der Emissions-Schalldruckpegel sagt aus, wie laut es an dem der Maschine direkt zugeordneten Arbeitsplatz wäre, wenn nur der Lärm dieser einen Maschine ohne weitere Hintergrundgeräusche oder Reflexionsschall von Wänden und Decke dort einwirken würde. Man braucht diesen Emissionswert, weil mit dem Schallleistungspegel allein nicht beurteilt werden kann, wie laut es an dem Arbeitsplatz direkt neben der Maschine wird.


So mindern Sie die Lärmbelastung


Zur Lärmminderung am Arbeitsplatz, d. h. zur Verringerung des Beurteilungspegels, können Sie entsprechend DIN EN ISO 11690-1 folgende 2 Maßnahmen anwenden:
  • Sie wählen bei einer Neu- oder Ersatzbeschaffung lärmarme Maschinen mit Hilfe der benannten normierten Geräuschangabe aus oder
  • Sie verstärken die Abnahmen des Schallpegels von der Quelle bis zum Arbeitsplatz durch schallabsorbierende Decken in Verbindung mit Schallschirmen, Schallschutzprodukte wie Kapseln, Abschirmungen, Schalldämpfer etc., die in der Nähe der Maschine angebracht werden. Sie können auch den Arbeitsplatz abschirmen.


5-teiliges Lösungsfindungs-Paket für Betriebsleiter

1. Teil: Kosten senken durch schlanke Prozesse
2. Teil: Betriebssicherheitsverordnung, TRBS und Gefährdungsbeurteilung: Das sollten Sie in Ihrem Betrieb beachten
3. Teil: So führen Sie Ihr Team zu Höchstleistungen
4. Teil: Wie Sie Ziele in schwierigen Verhandlungen erreichen
Bonus: Gehaltsreport für Ingenieure und technische Führungskräfte



Produktkatalog zur Lärmminderung: Hilfe bei Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen

Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren und die Werte der Geräuschemission in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsunterlagen anzugeben.
Verlangen Sie daher bei der Beschaffung neuer Maschinen die folgenden Geräuschangaben vom Hersteller:
  • den Schallleistungspegel LWA und
  • den Emissions-Schalldruckpegel LpA bei definierten Betriebsbedingungen, möglichst für Leerlauf und Lastbetrieb nach Norm-Betriebsbedingungenspezifischen Lastbetrieb für den vorgesehenen Einsatz.

Praxis-Tipp: Sammeln Sie vergleichbare Geräuschemissionswerte
Die Geräuschemissionswerte von einer Maschinengruppe wie beispielsweise Holz-Hobelmaschinen oder Flaschen-Abfüllautomaten auf dem Markt unterscheiden sich bei gleicher Leistung und vergleichbarem Betrieb um 5 - 20 dB. Dabei sind vergleichbare Preise vorausgesetzt und keine besonders lärmgeminderten Maschinen einbezogen. Nutzen Sie dieses Potential an Lärmminderung bei der Beschaffung von Maschinen.

Für eine schnelle Übersicht über Schallschutzprodukte hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Produktkatalog zur Lärmminderung erstellt. Das Angebot gibt in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die verschiedensten Produkte wie beispielsweise lärmarme Kreissägeblätter, Blasdüsen aber auch Schallschutzprodukte wie Schalldämpfer oder Schall absorbierende Deckensysteme. Sie können sowohl nach Herstellern als auch nach Produkten suchen. Alle  Datenblätter enthalten Informationen über Anwendungsbereiche, akustische Daten und verwendetes Material. Mittlerweile befinden sich rund 500 Datensätze mit Produkten von über 100 Herstellern aus acht Ländern im Katalog.

Als Hersteller von Produkten zur Lärmminderung können Sie sich per E-Mail an die Datenbank wenden, um ihr Produkt einzustellen.
www.baua.accon.de


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DIV Deutscher Ingenieur-Verlag
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