defaultNewsletterTitle
DIV Ingenieur-Newsletter




DIV Ingenieur-Newsletter: Ihr persönlicher Themenmix vom 25.03.2009

Stellen Sie sich Ihren individuellen Themenmix zusammen.
Einfach hier klicken und Sie können Themenbereiche hinzufügen oder wieder abbestellen.


Dies sind Ihre Themen:


Immer noch 18.000 offene Stellen für Informatiker
Selbsttest: Delegieren Sie richtig?

Welche Auswirkungen hat das Umweltschadensgesetz auf die Instandhaltung?
Selbsttest: Sind Sie vom Burn-Out bedroht?

Arbeitskämpfe: Viele werden nicht registriert
Checkliste: Das sollten Sie bei einem Rückkehrgespräch auf jeden Fall vermeiden

So machen Sie Schluss mit der Aufschiebetaktik
Neues Steuerrecht 2009 belohnt aktiv die Förderung von Gesundheit im Unternehmen



Nach oben

Managementwissen für Ingenieure & technische Führungskräfte

Michaele Gartz
Liebe Leserin, lieber Leser,

als technische Führungskraft tragen Sie für viele Dinge die Verantwortung. Aus diesem Grunde tun Sie sich auch manchmal schwer, Aufgaben und Kompetenzen aus der Hand zu geben und auf Ihre Mitarbeiter zu übertragen. Häufig siegt die Angst, dass die übertragenen Aufgaben nicht so erledigt werden, wie Sie es sich vorstellen.

Dabei kann das richtige Delegieren von Verantwortlichkeiten für Sie eine enorme Entlastung bedeuten: Sie gewinnen mehr Zeit für Wesentliches und können sich so auf wichtige Aufgaben konzentrieren. Ihre Mitarbeiter können im Gegenzug ihr Fachwissen und ihre Erfahrung einbringen und selbstständig arbeiten, was sie zusätzlich motiviert.

Nur: Richtiges Delegieren will gelernt sein. In unserem Selbsttest weiter unten können Sie überprüfen, ob Sie die Fähigkeit besitzen, richtig delegieren können.

Viel Erfolg bei der Umsetzung.



Ihre
Unterschrift Michaele Gartz

Michaele Gartz
Redakteurin der
"Kompakt-Infos für technische Führungskräfte"


Immer noch 18.000 offene Stellen für Informatiker

Informatiker sind nach wie vor Mangelware. Derzeit gibt es nach Angaben des Verein Deutscher Ingenieure (VDI) knapp 18.000 offene Stellen für Informatiker. „Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Zahl auf konstant hohem Niveau“, sagte Dieter Westerkamp, stellvertretender Leiter für Technik und Wissenschaft im VDI.

„Im Zuge der Wirtschaftskrise ist dies eine erfreulich positive Nachricht, zumal auch die Zahl der arbeitslos gemeldeten Informatiker in den letzten 12 Monaten erneut gesunken ist.“ Im Jahresverlauf ging sie um 8 % auf 6.700 zurück. Mit 176.000 beschäftigen Informatikern wurde im Jahr 2008 ein neuer Höchststand erreicht. Selbst im IT-Boomjahr 2000 waren es noch 21 % weniger.

Wie die jährliche VDI-Umfrage zur CeBIT unter 500 Mitgliedern verdeutlicht, sind Anzeichen der Krise im IT-Sektor gering. Lediglich 12 % der Befragten sagen, dass Personal in den IT-Abteilungen abgebaut wird. Eine Mehrheit sieht keine negativen Auswirkungen. „Das Ergebnis freut uns“, fuhr Westerkamp fort. „Wir appellieren an die Unternehmen, auch weiterhin auf ihre qualifizierten Fachkräfte zu setzen und nicht in den üblichen Schweinezyklus zu verfallen. Allein so bleibt Deutschlands IT-Branche wettbewerbsfähig.“

Aber nicht nur die Unternehmen sind gefordert, auch die Politik muss endlich die Weichen richtig stellen. „Die Konjunkturpakete gehen prinzipiell in die richtige Richtung“, so Westerkamp. „Aber neben dem Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze müssen vor allen Dingen auch Schulen und Universitäten besser mit PCs und Internetzugängen ausgestattet werden. Und Hightech muss viel stärker in den Mittelpunkt der Konjunkturprogramme rücken, nicht allein der Städte- und Straßenbau. Nur das schafft langfristig Wachstum und Arbeitsplätze.“
 


Selbsttest: Delegieren Sie richtig?

JaNein
Haben Ihre Mitarbeiter exakt voneinander abgegrenzte Aufgabenbereiche?    
Ist Ihren Mitarbeitern klar, wer für eine bestimmte Aufgabe zuständig ist?   ..
Haben Sie den richtigen Mitarbeiter für die Aufgabe ausgewählt? ..
Haben Sie Ihre Gruppe oder Ihre Abteilung rechtzeitig und ausreichend über die Aufgaben und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter informiert?      ..
Haben Sie jedem Mitarbeiter die erforderlichen Kompetenzen übertragen, die er benötigt, um die Aufgabe durchführen zu können?..
Haben Sie Ihren Mitarbeiter entsprechend in das Aufgabengebiet eingearbeitet?  ..
Hat Ihr Mitarbeiter alle Informationen, die er benötigt, um die Aufgabe ohne Nachfragen erledigen zu können?..
Haben Sie Ihre Anweisungen konkret, klar und verständlich formuliert?..
Haben Sie Ihrem Mitarbeiter Raum für Nachfragen gegeben?   ..
Akzeptieren Sie, dass die delegierte Aufgabe nun in den Verantwortungsbereich Ihres Mitarbeiters gehört?       ..
Vermeiden Sie, in seinen Aufgabenbereich einzugreifen?       ..
      
 
Auswertung:
Je mehr Fragen Sie mit „Ja“ beantwortet haben, desto besser beherrschen Sie die Kunst des Delegierens. Gehen Sie auf jeden Fall noch einmal die Fragen durch, die Sie mit „Nein“ beantwortet haben. Woran liegt es, dass Ihre Fähigkeit zu delegieren in diesem Bereich noch verbesserungsbedürftig ist? Beantworten Sie sich ehrlich diese Frage selbst. Und arbeiten Sie systematisch an diesem Punkt. Dann können Sie zukünftig von sich selbst sagen: Ich delegiere richtig.
 


Anzeige

OSTER-TIPP 2009: Was Ihre Mitarbeiter wirklich motiviert

Verhaltensforscher berichten über die verblüffende Wirkung von Postern im Cartoon-Stil: Sprechen Sie das Unterbewusstsein Ihrer Mitarbeiter an, um sie nachhaltig zu motivieren. Nutzen auch Sie jetzt die Kraft bildlicher Metaphern, um den Horizont Ihrer Mitarbeiter zu erweitern, die Einstellung Ihrer Mitarbeiter zu verändern und sie zu neuen Verhaltensweisen anzuregen.

Nutzen Sie unser SPEZIELLES OSTER-ANGEBOT, um die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse auch in Ihrer Firma zu nutzen!


Nach oben

Instandhaltung

Werner Böcker
Liebe Leserin, lieber Leser,

bei der Instandhaltung kommt es immer wieder zu Unfällen und Pannen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Seit ca. 1 Jahr ist nun das neue Umweltschadensgesetz in Kraft. Mit dieser Verordnung will der Gesetzgeber die Haftung der Unternehmen für mögliche Schäden an Boden, Wasser und Natur definieren.

Es werden also keine Personenschäden berücksichtigt. Neben dem Umwelthaftungsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesbodenschutzgesetz und weiteren Verordnungen im Umweltbereich ist die Lage aber mittlerweile nur noch schwer zu überschauen. Und die Praxis zeigt, dass viele Betriebe nicht ausreichend informiert sind.


Ihr
Unterschrift Werner Böcker

Werner Böcker,
Chefredakteur von "Instandhaltung in der Praxis"


Welche Auswirkungen hat das Umweltschadensgesetz auf die Instandhaltung?

Trotz aller bestehenden Verordnungen und Gesetze im Umweltbereich gab es immer wieder Fälle, wo die Justiz das allgemeine Sicherheits- und Polizeirecht heranziehen musste, um Vergehen ahnden zu können. Um diese Lücke zu schließen wurde von der Europäischen Gemeinschaft am 30. April 2004 die  Richtlinie „über Umwelthaftung und zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ (2004/35/EG) erlassen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem Umweltschadensgesetz.

Das neue Gesetz kommt nur dann zum Einsatz, wenn die bestehenden Vorschriften des Bundes und der Länder auf den zugrunde liegenden Sachverhalt keinen Bezug nehmen oder wenn die bestehende Regelung die geringeren Anforderungen stellt. Das heißt für Sie in der Praxis, dass Sie die alten und die neuen Gesetze parallel prüfen müssen und die jeweils strengeren Gesetze zu beachten sind.  Dabei ist ausdrücklich die „beruflicheTätigkeit“ maßgeblich, durch die ein Schaden hervorgerufen wird.

Das Umweltschadensgesetz geht beim Auslöser eines Schadens von einer beruflichen Tätigkeit aus. Als Verantwortliche können dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen auftreten. Aus diesem Grund ist nicht nur das Unternehmen für die Gefahrenabwehr und die Sanierung von Umweltschäden heranzuziehen, sondern jeder Mitarbeiter, der im Zuge seiner Tätigkeit einen solchen Schaden herbeiführt bzw. herbeiführen könnte.  

Dabei kommen dem Verantwortlichen 3 Pflichten zu:
  • Informationspflicht,
  • die Pflicht zur Gefahrenabwehr,
  • Sanierungspflicht.

Die Kosten für die Erfüllung aller Pflichten liegen beim Verantwortlichen. Eine behördliche Genehmigung für ein Verfahren, das später zu einem Umweltschaden führt, entbindet den Verursacher nicht von seinen Pflichten. Ebenso wenig die Tatsache, das ein Schadenspotenzial zum momentanen Zeitpunkt nicht zu erkennen ist. Allerdings muss der Schaden in einem kausalen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beschuldigten stehen. 


Anzeige

Blinde Sparwut: wie verhindern Sie als Instandhaltungsleiter, dass nicht Sie für Folgeschäden geradestehen müssen?
  • Wenn z. B. die Stromspannung gesenkt werden soll, um Kosten zu sparen, ist das eine Sache. Was aber passiert, wenn dadurch die Garantie einer Maschine erlischt?
  • Oder wenn die Netzspannung größeren Schwankungen unterworfen ist und die untere Toleranzgrenze erreicht … und dadurch Ausfälle verursacht werden?
  • Wenn die Regelanlage einer Maschine durch falsche Spannung ihre Programmierung verliert?
Dann haben als erstes SIE den Schwarzen Peter! Aber Sie müssen sich das nicht gefallen lassen: Der neue Spezial-Informationsdienst „Instandhaltung in der Praxis“ zeigt Ihnen, in welchen Fällen an der falschen Stelle gespart wird … und wo Einsparungen technisch wirklich Sinn machen.

Klicken Sie hier für Ihre persönliche GRATIS-Test-Ausgabe!


Selbsttest: Sind Sie vom Burn-Out bedroht?

Chronische Erschöpfung, Niedergeschlagenheit, Ängste, Schlaf- und Konzentrationsstörungen – wer diese Symptome an sich bemerkt, denkt zunächst an eine Krise. In vielen Fällen stimmt das auch. Manchmal deuten solche Anzeichen aber auch auf eine Burn-out-Erkrankung (burn out = ausbrennen) hin.


Selbsttest: Sind Sie Burn-out-gefährdet?  Ja
 Nein
Haben Sie das Gefühl, das Ihnen alles zu viel wird?   .
.
Haben Sie keine Freude mehr an dem, was Sie tun?  .
.
Fühlen Sie sich resigniert und innerlich leer?    ..
Haben Sie kaum noch Zeit für Ihre Freunde oder Ihren Partner?   .
.
Fehlen Ihnen Zeit und Energie für Freizeitaktivitäten oder Ihr Hobby?..
Sind Sie häufig gereizt und angespannt?   .
.
Leiden Sie unter Schlafstörungen?   .
.
Haben Sie regelmäßig Kopfschmerzen oder andere körperliche Symptome, die Sie vorher nicht kannten?   .
.
Trinken Sie in der letzten zeit verstärkt Alkohol?..
Nehmen Sie regelmäßig Medikamente wie Schlaf- oder Aufputschmittel?   .
.
Sind Sie ständig müde?  .
.


Auswertung:
Zählen Sie zusammen, wie oft Sie eine Frage mit „Ja“ beantwortet haben.
Bei mindestens 4 Fragen kann das ein Hinweis darauf sein, dass Sie Bourn-out-gefährdet sind. Sorgen Sie für einen Ausgleich zwischen Beruf und Privatleben.


Nach oben

Betriebsleitung

Michaele Gartz
Liebe Leserin, lieber Leser,

nicht immer muss die Krankheit eines Mitarbeiters der Grund dafür sein, dass Sie als Betriebsleiter ein Rückkehrgespräch initiieren. Generell sollten Sie jede längere Abwesenheit eines Mitarbeiters nutzen, um mit ihm zusammen einen Neuanfang im Unternehmen zu starten.

Das gilt also auch für Abwesenheiten durch Elternzeit, Auslandsaufenthalt oder die zeitlich begrenzet Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Mit einen Rückkehrgespräch verdeutlichen Sie Ihrem Mitarbeiter, dass seine Eingliederung kein Problem darstellt und er in der Entwicklung nichts versäumt hat.

Bei einer Rückkehr nach längerer Krankheit kann ein solches Gespräch außerdem eine psychologische Hilfestellung sein, die Ihrem Mitarbeiter die Rückkehr in seinen alten Job erleichtert.

Was Sie dabei auf jeden Fall vermeiden sollten, erfahren Sie weiter unten in unserer Checkliste.
Viel Erfolg für die Umsetzung.


Ihre
Unterschrift Michaele Gartz

Michaele Gartz,
Chefredakteurin von "Betriebsleitung aktuell"
 


Arbeitskämpfe: Viele werden nicht registriert

Das in internationalen Arbeitskampfvergleichen vermittelte Bild vom friedfertigen Deutschland ist teilweise durch statistische Lücken bedingt. Den amtlichen Daten zufolge gingen hierzulande nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zwischen 2000 und 2007 pro Jahr durch Streiks und Aussperrungen lediglich 5 Arbeitstage je 1.000 Arbeitnehmer verloren, in Frankreich waren es 103 und in Kanada sogar 164 Tage. Die Differenz erklärt sich zum Teil daraus, dass in diesen Ländern – anders als in Deutschland – politische Streiks zulässig sind.

Allerdings erfasst die offizielle Statistik in Deutschland längst nicht alle Arbeitsniederlegungen, sondern nur solche Arbeitskämpfe, die wenigstens einen Tag dauern oder zu mindestens 100 Ausfalltagen führen – Warnstreiks fallen dabei oft unter den Tisch.

Das tatsächliche Streikgeschehen dürfte deshalb hierzulande beträchtlich unterzeichnet werden. Ein Indiz dafür ist auch die gewerkschaftliche Streikstatistik, die die Zahl der Ausfalltage deutlich höher beziffert und sich dabei auf die ausgezahlten Streikgelder stützt.

Fanden die meisten Streiks bis vor wenigen Jahren noch in der Industrie statt, ist inzwischen der Dienstleistungsbereich deutlich stärker an der Streikfront unterwegs – im Jahr 2008 entfielen auf diesen Sektor rund 290.000 von insgesamt geschätzten 420.000 Ausfalltagen.
 


Checkliste: Das sollten Sie bei einem Rückkehrgespräch auf jeden Fall vermeiden

  • Führen Sie keine Gespräche unter Zeitdruck.
  • Gehen Sie nicht unvorbereitet in das Gespräch.
  • Geben Sie ihrem Mitarbeiter ebenfalls Zeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten.
  • Legen Sie ein Gesprächsziel fest.
  • Lassen Sie Ihren Mitarbeiter wissen, was ihn erwartet und wie der Neuanfang geplant ist.
  • Signalisieren Sie Ihrem Mitarbeiter, dass Sie sich für seine Person interessieren.
  • Führen Sie keine Monologe. Es geht nicht um Sie, sondern um die Belange Ihres Mitarbeiters.
  • Vermeiden Sie Ironie oder Zweideutigkeiten.
  • Zweifeln Sie nicht an der Krankheit Ihres Mitarbeiters.
  • Zwingen Sie ihrem Mitarbeiter keine Aufgaben auf, die für ihn in dieser Phase nur schwer zu bewältigen sind.
  • Erzeugen Sie bei Ihrem Mitarbeiter keinen Leistungsdruck.
  • Sprechen Sie nicht von vergangenen Leistungen, um Ihrem Mitarbeiter zu zeigen, was er alles versäumt hat.


Anzeige

Mitarbeitergespräche: Wie bringen Sie einen Mitarbeiter zum Reden, wenn Sie ihm jedes Wort „aus der Nase ziehen“ müssen?


Als Führungskraft müssen Sie oft aus heiterem Himmel ein Gespräch führen: etwa, wenn Sie einen Mitarbeiter kritisieren müssen. Mit dem Praxis-Leitfaden „Gesprächs-Check" bekommen Sie mehrere Dutzend fertig zu übernehmender Checklisten, Muster und Kopiervorlagen, mit denen Sie praktisch jede Gesprächssituation im Unternehmensalltag sicher meistern:
  • Gesprächs-Vorbereitung
  • Schlagfertig auf Killerphrasen reagieren
  • Wie Sie Einwände entkräften
  • Beurteilungsgespräche
  • Bewerber-Interviews
  • Feed-back-Gespräche
  • Jahresgespräche
  • Richtig kritisieren
  • Mobbing-Gespräche
  • Verhandlungen richtig vorbereiten und führen
  • Zielvereinbarungs-Gespräche
  • Kritikgespräche für spezielle Fälle wie z.B. Alkoholsucht, Zuspätkommen oder Schlechtleistung.
Lassen Sie sich diese unverzichtbare Arbeitshilfe jetzt sofort kommen. Hier klicken!


Nach oben

Qualitätsmanagement

Susanne Langer
Liebe Leserin, lieber Leser,

Ihr Mitarbeiter verspricht seit einem Monat, ein Prüfkonzept für die neue Maschine zu erstellen. Doch als Sie heute zum 3. Mal nach dem Ergebnis fragen, wurden wieder andere Routineaufgaben vorgeschoben.

Unangenehme Aufgaben, Gespräche oder Anrufe aufzuschieben, das macht jeder einmal im Laufe seines Arbeitsalltags. Auf lange Sicht lähmt es jedich nicht nur denjenigen, der aufschiebt, sondern das ganze Team. Gehen Sie gezielt gegen Aufschiebetaktiken vor.

Als Qualitätsmanager wissen Sie, dass Ihre Mitarbeiter und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter die Mitarbeiterzufriedenheit und damit die Qualität entscheidend stärken. Zufriedene und gesunde Arbeitnehmer arbeiten konzentrierter und effizienter.

Seit 2009 wird Ihnen die Überzeugungsarbeit für Gesundheitsmanagement bei Führungskräften leichter fallen, denn Sie profitieren in diesem Jahr erstmals von Steuererleichterungen.

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und nutzen Sie die neue Woche für eine Aufgabe, die Sie schon immer mal erledigen wollten.


Ihre

Unterschrift Susanne Langer

Susanne Langer
Diplom-Physikerin,
Chefredakteurin von "Der Qualitätsmanagementbeauftragte Produktion"
 


So machen Sie Schluss mit der Aufschiebetaktik

1. Schritt: Vereinbaren Sie klare Prioritäten mit dem Mitarbeiter

Wer seine Aufgaben nicht nach Bedeutung ordnet, dem scheint alles gleich wichtig. Bitten Sie daher den Kollegen, seine Aufgaben für die kommende Woche in wichtig und in dringend zu unterscheiden. Aufgaben, die dringend und wichtig sind, müssen sofort erledigt werden. Tätigkeiten hingegen, die dringend, aber nicht wichtig sind, wie beispielsweise das Verschicken der Tagesordnung zum internen Audit für die kommende Woche, können an andere delegiert werden.

Gerade Aufgaben, die wichtig, aber nicht dringend sind, werden gern aufgeschoben. Legen Sie hier ein Verfahren fest, so dass diese wichtigen Aufgaben in Ruhe angegangen werden, bevor sie auch noch dringend werden.

2. Schritt: Prüfen Sie gemeinsam die Vorbereitungen

Fehlen wichtige Unterlagen oder Informationen, um eine wichtige Aufgabe zu erledigen, neigen viele dazu, Arbeiten aufzuschieben. Im Stillen hoffen sie wohl, dass diese Informationen von selbst den Weg auf ihren Schreibtisch finden. In Wirklichkeit sitzen Sie das Problem jedoch nur aus.

Fragen Sie daher den Mitarbeiter, ob er noch etwas von Ihnen oder den Kollegen benötigt, um das Konzept zu erstellen. So lenken Sie seine Aufmerksamkeit diskret auf die Vorbereitungsarbeit. Hat sich sein Bewusstsein erst mal mit der Aufgabe beschäftigt, fällt es ihm schwerer, sie aufzuschieben.

3. Schritt: Sorgen Sie für einen schnellen Einstieg

Gehen Sie mit dem Kollegen bestimmte Unterlagen gemeinsam durch und kündigen Sie das einen Tag vorher an. So wird er sich bemühen, diese schnell zu beschaffen und vorzusortieren. Ihr Mitarbeiter weiß, dass Ihnen die Angelegenheit wichtig ist.

Das Erfolgserlebnis, seinen eigenen Schweinehund überwunden zu haben und endlich mit der heraus gezögerten Arbeit zu beginnen, wird ihn beflügeln.

4. Schritt: Suchen Sie nach Zeitfressern und Ablenkmanövern

Sie können nicht verhindern, dass täglich zahlreiche wichtige und weniger wichtige Anfragen Ihre Kollegen von der eigentlichen Arbeit abhalten. Bei ungeliebten Aufgaben werden diese Zeitdiebe auch gern genutzt, um sich oft auch unbewusst abzulenken. Vereinbaren Sie einen bestimmten Zeitpunkt im Arbeitstag für derartige Anfragen. Mit dieser Taktik erreichen Sie, dass Ihre Kollegen nicht ständig aus ihrem Rhythmus gerissen werden. Sie sparen so wertvolle Zeit und Konzentration.

5. Schritt: Vereinbaren Sie einen klaren Termin für die Erledigung

Wenn die Selbstmotivation nicht funktioniert, dann helfen meistens ein bisschen Druck und die Einsicht in die Notwendigkeit. Geben Sie eine feste Zeitvorgabe für die Erledigung. Sprechen Sie allerdings rechtzeitig mit dem Kollegen, dass er noch Zeit hat, sich mit der Sache zu beschäftigen.

Aufschieben ist menschlich, aber es kostet unbemerkt viel Energie. Jeder, der endlich eine unangenehme Aufgabe angepackt hat, weiß, wie erleichtert er danach war. Helfen Sie den Kollegen, den ersten Schritt zu machen.
 


Neues Steuerrecht 2009 belohnt aktiv die Förderung von Gesundheit im Unternehmen

Aktives Gesundheitsmanagement gehört für viele Unternehmern mittlerweile zur Unternehmensstrategie. Das „Mehr“ an Gesundheitsgestaltung für die Mitarbeiter durch den Betrieb wird ab 2009 aber auch noch durch eine Steuererleichterung ermöglicht.

Gesundheitspolitische Ziele standen auf der Agenda unserer Bundesregierung und noch vor all den Konjunkturpaketen stand die finanzielle Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung durch das Finanzamt fest.

Krankenkassen unterstützen Betriebliche Gesundheitsförderung bereits:
Krankenkassen unterstützen die betriebliche Gesundheitsförderung bereits. Geregelt ist das in den § 20 und § 20a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) Die Krankenkassen sind hiernach verpflichtet, Leistungen zur präventiven Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen und die Umsetzung in den Unternehmen zu unterstützen. Auf genau diese Paragraphen nimmt das neue Steuergesetz ebenfalls Bezug. Denn insbesondere der § 20a regelt auch, welche präventiven Maßnahmen gefördert werden.

Genau nachzulesen sind diese in den Leitlinien „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGB V und § 20a SGB V“.

Bezogen auf das neue Steuergesetz heißt das: steuerlich gefördert werden nur die Maßnahmen aus dem Katalog, der durch die Krankenkassen bereits erarbeitet wurde.

Das sind die wichtigsten förderfähigen Maßnahmen:
  • Maßnahmen zur Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen (z.B. Rückenschulungen, orthopädische Schwimmkurse)
  • die Bereitstellung einer gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung
  • Maßnahmen zur Vermeidung psychosozialer Belastungen und Stress (z.B. Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am  Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung)
  • Präventivmaßnahmen für den Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz)
So sieht die steuerliche Entlastung genau aus:
Die Steuerbefreiung dieser Leistungen soll auf einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Euro je Arbeitnehmer beschränkt werden. Steuerfrei gestellt werden sollen auch Barleistungen bzw. Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für externe Maßnahmen aufwenden. An dieser Stelle stellt sich de Frage, ob Zuschüsse an Sportvereine oder Fitnessstudios auch steuerlich gefördert werden können. Leider nein!

Noch ein Plus: Veränderungen in der Bürokratie
Diese recht einfache Regelung sorgt auch für weiteren Bürokratieabbau. So entfallen aufwändige Einzelfallprüfungen. Bisher wurde vom Finanzamt streng geprüft, ob die Präventivmaßnahme doch eher ein versteckter Arbeitslohn ist. Dies dürfte, wenn Sie unter dem Betrag von 500 € bleiben, nun nicht mehr der Fall sein.


Anzeige

Achtung Produkthaftung!

Warum Haftungsrisiken für viele Branchen drastisch zugenommen haben:

Was wäre, wenn in Ihrem Unternehmen fehlerhafte Produkte das Haus verlassen … und anschließend Sie als Qualitätsmanagementbeauftragter mit dem Rücken zur Wand stehen? Das kann leider schneller passieren, als Sie denken, denn:

Die Produkthaftung gilt völlig unabhängig vom Verschulden. So muss Ihr Kunde nicht einmal nachweisen, ob er einen Fehler (zum Beispiel beim Zusammenbau Ihrer Teile) überhaupt hätte bemerken können.

Schützen Sie sich vor teuren und folgenschwere Strafen und langwierigen Prozessen! Mit dem Spezial-Informationsdienst „Der Qualitätsmanagementbeauftragte Produktion“ ziehen Sie alle Register, damit Qualitätsprobleme gar nicht erst auftreten.

Lassen Sie sich jetzt sofort Ihre persönliche GRATIS-Test-Ausgabe von
„Der Qualitätsmanagementbeauftragte Produktion“ kommen!

Klicken Sie hier!


Nach oben

DIV Deutscher Ingenieur-Verlag
Ein Unternehmensbereich der
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion

DIV Deutscher Ingenieur-Verlag
Tanbir Singh
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: div@vnr.de
http://www.ingenieur-verlag.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Nach oben

 
© Sicher · gut · beraten
DIV Deutscher Ingenieur-Verlag