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DIV Ingenieur-Newsletter: Ihr persönlicher Themenmix vom 19.03.2008
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Dies sind Ihre Themen:
Deutsche Energiepolitik gewichtet Wirtschaftlichkeit zu gering
In 3 Schritten zu mehr Gehalt
Kommt das Ende der Spezialisten-Ära?
Gesund und leistungsfähig durch optimale Arbeitsbedingungen
Vorsicht bei Baumaschinen-Auktionen
Checkliste: So setzen Sie Ihre Mitarbeiter richtig ein
Tipps für Verträge mit französischen Geschäftspartnern
Energieeffizienzberatung zum Freundschaftspreis?
Die UV-transparente Einweg-Küvette: Eppendorf UVette®
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Liebe Leserin, lieber Leser,verdienen Sie, was Sie verdienen?
Wahrscheinlich werden Sie jetzt antworten: „Man kann nie genug verdienen“ – und damit haben Sie Recht.
Sollten Sie deshalb gerade ein Projekt erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre letzte Gehaltserhöhung schon eine Weile zurückliegen, ist es Zeit für die nächste Runde.
Doch für ein Gehaltsgespräch sollten Sie sich gut vorbereiten.
Denn was für Ihren Chef zählt, ist allein Ihre im zurückliegenden Jahr erbrachte Leistung für das Unternehmen. Und die müssen Sie ihm so gut verkaufen, dass er kaum Argumente gegen eine Gehaltserhöhung findet – frei nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“.
Was Sie ansonsten beachten sollten, erfahren Sie in unserem 3-Schritte-Programm weiter unten. Viel Glück für die Umsetzung.
Wahrscheinlich werden Sie jetzt antworten: „Man kann nie genug verdienen“ – und damit haben Sie Recht.
Sollten Sie deshalb gerade ein Projekt erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre letzte Gehaltserhöhung schon eine Weile zurückliegen, ist es Zeit für die nächste Runde.
Doch für ein Gehaltsgespräch sollten Sie sich gut vorbereiten.
Denn was für Ihren Chef zählt, ist allein Ihre im zurückliegenden Jahr erbrachte Leistung für das Unternehmen. Und die müssen Sie ihm so gut verkaufen, dass er kaum Argumente gegen eine Gehaltserhöhung findet – frei nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“.
Was Sie ansonsten beachten sollten, erfahren Sie in unserem 3-Schritte-Programm weiter unten. Viel Glück für die Umsetzung.
Ihre
Michaele Gartz
Redakteurin der
"Kompakt-Infos für technische Führungskräfte"
Redakteurin der
"Kompakt-Infos für technische Führungskräfte"
Deutsche Energiepolitik gewichtet Wirtschaftlichkeit zu gering
Die deutsche Energiepolitik hebt nach Meinung von Experten zu stark auf Umweltverträglichkeit ab, während andere wichtige Ziele wie eine kostengünstige Energieversorgung oder die Versorgungssicherheit einen deutlich geringeren Stellenwert haben, als ihnen eigentlich zukommen müsste.
Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim im Rahmen des ZEW-Energiemarktbarometers, das halbjährlich 200 Energiemarktexperten zum Geschehen an den Energiemärkten befragt.
Vor die Entscheidung gestellt, ob Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit oder Versorgungssicherheit das oberste Ziel der deutschen Energiepolitik sein sollte, erklärt eine knappe Mehrheit von 39 % der vom ZEW befragten Experten eine wirtschaftliche Energieversorgung zum wichtigsten Ziel.
Eine umweltverträgliche Energieversorgung hat für rund 36 % der Befragten oberste Priorität, während für 25 % der Experten die Versorgungssicherheit das wichtigste Ziel der deutschen Energiepolitik sein müsste.
Ein ganz anderes Bild ergibt sich indessen, wenn die Experten nach der tatsächlichen Gewichtung der 3 genannten Ziele in der deutschen Energiepolitik gefragt werden. Hier ist eine deutliche Mehrheit von 61 % der Meinung, dass die Bundesregierung das Ziel der Umweltverträglichkeit mit höchster Priorität verfolgt. Nur etwa 25 % haben den Eindruck, dass die kostengünstige Versorgung im Mittelpunkt steht.
Bei der Versorgungssicherheit denken lediglich 14 %, dass die Politik dieses Ziel am konsequentesten verfolgt.
Mehr zu den Ergebnissen erfahren Sie unter www.zew.de.
Die deutsche Energiepolitik hebt nach Meinung von Experten zu stark auf Umweltverträglichkeit ab, während andere wichtige Ziele wie eine kostengünstige Energieversorgung oder die Versorgungssicherheit einen deutlich geringeren Stellenwert haben, als ihnen eigentlich zukommen müsste.
Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim im Rahmen des ZEW-Energiemarktbarometers, das halbjährlich 200 Energiemarktexperten zum Geschehen an den Energiemärkten befragt.
Vor die Entscheidung gestellt, ob Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit oder Versorgungssicherheit das oberste Ziel der deutschen Energiepolitik sein sollte, erklärt eine knappe Mehrheit von 39 % der vom ZEW befragten Experten eine wirtschaftliche Energieversorgung zum wichtigsten Ziel.
Eine umweltverträgliche Energieversorgung hat für rund 36 % der Befragten oberste Priorität, während für 25 % der Experten die Versorgungssicherheit das wichtigste Ziel der deutschen Energiepolitik sein müsste.
Ein ganz anderes Bild ergibt sich indessen, wenn die Experten nach der tatsächlichen Gewichtung der 3 genannten Ziele in der deutschen Energiepolitik gefragt werden. Hier ist eine deutliche Mehrheit von 61 % der Meinung, dass die Bundesregierung das Ziel der Umweltverträglichkeit mit höchster Priorität verfolgt. Nur etwa 25 % haben den Eindruck, dass die kostengünstige Versorgung im Mittelpunkt steht.
Bei der Versorgungssicherheit denken lediglich 14 %, dass die Politik dieses Ziel am konsequentesten verfolgt.
Mehr zu den Ergebnissen erfahren Sie unter www.zew.de.
In 3 Schritten zu mehr Gehalt
Ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt ist für viele Arbeitnehmer ein Anlass, auch die Frage nach mehr Gehalt anzusprechen.
Doch um abgeschlossene Projekte oder Umsatzzuwächse erfolgreich in das Gehaltsgespräch einzubringen, sollten Sie sich gut vorbereiten. Denn nur, wer sich vor einer Gehaltsverhandlung die Zeit nimmt, Klarheit über seinen Wert und seine Ziele zu erlangen, kann selbstbewusst auftreten.
Folgende Schritte helfen Ihnen dabei:
1. Schritt
Schätzen Sie Ihre aktuelle Einkommenssituation realistisch ein. Errechnen Sie Ihr Jahresgehalt inklusive Sonderzahlungen (bspw. Überstundenzuschläge): Gewährt Ihr Arbeitgeber darüber hinaus Vergünstigungen (bspw. Jobticket)? Zählen Sie alles mit. Es könnte möglicherweise im Gehaltsgespräch als Argument gegen eine Erhöhung angeführt werden.
2. Schritt
Recherchieren Sie, was für eine vergleichbare Position in Ihrer Branche üblicherweise bezahlt wird. Informationen dazu erhalten Sie im Internet. Auf vielen Webseiten können Sie auch kostenlose Gehaltschecks durchführen. Werden Sie dort nicht fündig, können Sie bei Ihrer zuständigen Gewerkschaft nachfragen. Für Ingenieure ist dieses häufig die IG Metall. Wollen Sie etwas zu den Kriterien der Einstufung in Lohngruppen erfahren, kann Ihnen der Betriebsrat ggf. weiterhelfen.
3. Schritt
Wenn Sie genau wissen, wie viel Sie im Jahr verdienen und was in vergleichbaren Positionen gezahlt wird, legen Sie Ihr Verhandlungsziel fest. Dieses ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie bspw. der finanziellen Situation des Unternehmens. Der Richtwert liegt zwischen 5 und 8 % mehr Gehalt. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Forderung realistisch ist. Ansonsten verspielen Sie Ihre Chance auf mehr Gehalt. Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrem Chef über das Jahresgehalt (nicht das Monatsgehalt), da es am aussagekräftigsten ist.
Übrigens:
Mehr zum Thema finden Sie im „Praxishandbuch für technische Führungskräfte“, zum Beispiel im Beitrag G 15 „Mehr Gehalt! Wie Sie Ihren Chef dazu bringen, dass er Ihnen gerne mehr zahlt“. Als Abonnent haben Sie außerdem Zugang zu einem passwortgeschützten Exklusivbereich. Dort können Sie weitere Beiträge zu diesem wie auch zu vielen anderen Themen downloaden.
Ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt ist für viele Arbeitnehmer ein Anlass, auch die Frage nach mehr Gehalt anzusprechen.
Doch um abgeschlossene Projekte oder Umsatzzuwächse erfolgreich in das Gehaltsgespräch einzubringen, sollten Sie sich gut vorbereiten. Denn nur, wer sich vor einer Gehaltsverhandlung die Zeit nimmt, Klarheit über seinen Wert und seine Ziele zu erlangen, kann selbstbewusst auftreten.
Folgende Schritte helfen Ihnen dabei:
1. Schritt
Schätzen Sie Ihre aktuelle Einkommenssituation realistisch ein. Errechnen Sie Ihr Jahresgehalt inklusive Sonderzahlungen (bspw. Überstundenzuschläge): Gewährt Ihr Arbeitgeber darüber hinaus Vergünstigungen (bspw. Jobticket)? Zählen Sie alles mit. Es könnte möglicherweise im Gehaltsgespräch als Argument gegen eine Erhöhung angeführt werden.
2. Schritt
Recherchieren Sie, was für eine vergleichbare Position in Ihrer Branche üblicherweise bezahlt wird. Informationen dazu erhalten Sie im Internet. Auf vielen Webseiten können Sie auch kostenlose Gehaltschecks durchführen. Werden Sie dort nicht fündig, können Sie bei Ihrer zuständigen Gewerkschaft nachfragen. Für Ingenieure ist dieses häufig die IG Metall. Wollen Sie etwas zu den Kriterien der Einstufung in Lohngruppen erfahren, kann Ihnen der Betriebsrat ggf. weiterhelfen.
3. Schritt
Wenn Sie genau wissen, wie viel Sie im Jahr verdienen und was in vergleichbaren Positionen gezahlt wird, legen Sie Ihr Verhandlungsziel fest. Dieses ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie bspw. der finanziellen Situation des Unternehmens. Der Richtwert liegt zwischen 5 und 8 % mehr Gehalt. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Forderung realistisch ist. Ansonsten verspielen Sie Ihre Chance auf mehr Gehalt. Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrem Chef über das Jahresgehalt (nicht das Monatsgehalt), da es am aussagekräftigsten ist.
Übrigens:
Mehr zum Thema finden Sie im „Praxishandbuch für technische Führungskräfte“, zum Beispiel im Beitrag G 15 „Mehr Gehalt! Wie Sie Ihren Chef dazu bringen, dass er Ihnen gerne mehr zahlt“. Als Abonnent haben Sie außerdem Zugang zu einem passwortgeschützten Exklusivbereich. Dort können Sie weitere Beiträge zu diesem wie auch zu vielen anderen Themen downloaden.
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Liebe Leserin, lieber Leser,bei der Aussage: „Es gibt nichts, was nur gut ist und nichts, was gar nicht funktioniert“, werden Sie mir mit Sicherheit zustimmen.
Bestimmt haben auch Sie schon die Erfahrung gemacht, dass sich die zukunftsweisende Revolution in der Praxis als wenig nützlich erweist und auf der anderen Seite die Vorteile von althergebrachten Lösungen erst dann zum Vorschein treten, wenn Sie sich nicht mehr einsetzen.
Die Kunst ist es, diese Erkenntnis möglichst früh umzusetzen und so ein Optimum zu erreichen. Im folgenden Beitrag lesen Sie mehr dazu.
Bestimmt haben auch Sie schon die Erfahrung gemacht, dass sich die zukunftsweisende Revolution in der Praxis als wenig nützlich erweist und auf der anderen Seite die Vorteile von althergebrachten Lösungen erst dann zum Vorschein treten, wenn Sie sich nicht mehr einsetzen.
Die Kunst ist es, diese Erkenntnis möglichst früh umzusetzen und so ein Optimum zu erreichen. Im folgenden Beitrag lesen Sie mehr dazu.
Ihr
Werner Böcker,
Chefredakteur von Instandhaltung in der Praxis
Kommt das Ende der Spezialisten-Ära?
Spezialisierung hieß lange Zeit das Zauberwort, mit dem scheinbar alles möglich erschien.
Ein Spezialist kann bestimmte Dinge sehr viel schneller, effizienter und besser als jemand, der über eine breite Palette von Fähigkeiten verfügt. Aus diesem Grund wurden schon früh in der Ausbildung und im Studium so genannte Qualifizierungen durchgeführt.
Doch wie allen „Medaillen“ gibt es auch hier wieder eine zweite Seite: Spezialisten sind extrem unflexibel.
Je länger ein Mitarbeiter eine Aufgabe nur auf eine bestimmte Art und Weise gelöst hat oder je mehr Wissen er genau in diesem speziellen Fachgebiet angehäuft hat, desto weniger ist er bereit oder in der Lage, neue Wege zu gehen. Dieser eingeschränkte Fokus führt aber zu einem sehr beschränkten Gesichtsfeld, die bessere, einfachere Lösung wird dann oft übersehen.
Aber auch aus organisatorischen Gründen ist eine zu stark ausgeprägte Spezialisierung nicht immer von Vorteil.
So ist in den meisten Betrieben eine strikte Trennung zwischen Bedienpersonal und Mitarbeitern der Instandsetzung anzutreffen. Der Bediener ist lediglich für den korrekten Einsatz der Maschine in bezug auf ihre Aufgabe verantwortlich.
Kommt es zu einem Problem, tritt der Instandsetzer auf den Plan. Er weiß, wo die Schwachstellen sind, kennt Möglichkeiten zur Fehlereingrenzung und ist im Umgang mit Werkzeug und Messgeräten geschult. Überspitzt gesehen wartet der Instandsetzer auf seinen Einsatz, während der Bediener arbeitet. Kommt der Instandsetzer zum Zug, ist der Bediener unproduktiv.
Außerdem kann der Bediener so kaum ein Gefühl der Anlagenverantwortlichkeit aufbauen.
Der Ausweg aus diesem Dilemma heißt: Permanente Schulung und Übertragung von Kompetenzen.
Sie müssen allen Mitarbeitern die Chance geben, sich weiter zu entwickeln, um ein möglichst breites Spektrum an Fähigkeiten aufzubauen.
Dabei sind die individuellen Stärken Ihrer Mitarbeiter wichtiger als formale Qualifikationen und Ausbildungen, die weit zurück in der Vergangenheit liegen.
Ein Spezialist kann bestimmte Dinge sehr viel schneller, effizienter und besser als jemand, der über eine breite Palette von Fähigkeiten verfügt. Aus diesem Grund wurden schon früh in der Ausbildung und im Studium so genannte Qualifizierungen durchgeführt.
Doch wie allen „Medaillen“ gibt es auch hier wieder eine zweite Seite: Spezialisten sind extrem unflexibel.
Je länger ein Mitarbeiter eine Aufgabe nur auf eine bestimmte Art und Weise gelöst hat oder je mehr Wissen er genau in diesem speziellen Fachgebiet angehäuft hat, desto weniger ist er bereit oder in der Lage, neue Wege zu gehen. Dieser eingeschränkte Fokus führt aber zu einem sehr beschränkten Gesichtsfeld, die bessere, einfachere Lösung wird dann oft übersehen.
Aber auch aus organisatorischen Gründen ist eine zu stark ausgeprägte Spezialisierung nicht immer von Vorteil.
So ist in den meisten Betrieben eine strikte Trennung zwischen Bedienpersonal und Mitarbeitern der Instandsetzung anzutreffen. Der Bediener ist lediglich für den korrekten Einsatz der Maschine in bezug auf ihre Aufgabe verantwortlich.
Kommt es zu einem Problem, tritt der Instandsetzer auf den Plan. Er weiß, wo die Schwachstellen sind, kennt Möglichkeiten zur Fehlereingrenzung und ist im Umgang mit Werkzeug und Messgeräten geschult. Überspitzt gesehen wartet der Instandsetzer auf seinen Einsatz, während der Bediener arbeitet. Kommt der Instandsetzer zum Zug, ist der Bediener unproduktiv.
Außerdem kann der Bediener so kaum ein Gefühl der Anlagenverantwortlichkeit aufbauen.
Der Ausweg aus diesem Dilemma heißt: Permanente Schulung und Übertragung von Kompetenzen.
Sie müssen allen Mitarbeitern die Chance geben, sich weiter zu entwickeln, um ein möglichst breites Spektrum an Fähigkeiten aufzubauen.
Dabei sind die individuellen Stärken Ihrer Mitarbeiter wichtiger als formale Qualifikationen und Ausbildungen, die weit zurück in der Vergangenheit liegen.
Gesund und leistungsfähig durch optimale Arbeitsbedingungen
Wenn es darum geht, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten, gibt es eine große Anzahl an Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien der Berufsgenossenschaften, Auflagen der Arbeitsstättenverordnung etc.
Aber all diese Gesetze und Restriktionen zielen im Grunde auf die Vermeidung von Schäden und Nachteilen und nicht so sehr auf die aktive Verbesserung der Gesundheit. Etablieren Sie in Ihrem Betrieb Schritt für Schritt ein aktives Gesundheitsmanagement, denn gesunde und zufriedene Mitarbeiter leisten mehr und machen weniger Fehler.
Checkliste: Gesundheitsprogramm am Arbeitsplatz
Wenn es darum geht, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten, gibt es eine große Anzahl an Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien der Berufsgenossenschaften, Auflagen der Arbeitsstättenverordnung etc.
Aber all diese Gesetze und Restriktionen zielen im Grunde auf die Vermeidung von Schäden und Nachteilen und nicht so sehr auf die aktive Verbesserung der Gesundheit. Etablieren Sie in Ihrem Betrieb Schritt für Schritt ein aktives Gesundheitsmanagement, denn gesunde und zufriedene Mitarbeiter leisten mehr und machen weniger Fehler.
Checkliste: Gesundheitsprogramm am Arbeitsplatz
- Bilden Sie eine Arbeitsgruppe „Betriebliche Gesundheitsförderung“
- Stellen Sie Räumlichkeiten mit Sport- und Spielgeräten zur Verfügung, z. B. Tischtennisplatte oder Tischfußball. Nicht nur Bewegung auch Entspannung und Ablenkung ist sehr wichtig.
- Führen Sie Mitarbeiterbefragungen durch, was gewünscht wird.
- Bieten Sie in Zusammenarbeit mit einem Arzt Routineuntersuchungen in Ihrem Betrieb an (Hörtests, Blutbild, Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktion etc.)
- Laden Sie regelmäßig Referenten der Krankenkassen zu Informationsveranstaltungen ein (Rückenschulen, Atem- und Entspannungstechnik, Gymnastikübungen)
- Überprüfen Sie den Erfolg und informieren Sie darüber am „Schwarzen Brett“
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Liebe Leserin, lieber Leser,jeder Ihrer technischen und nicht-technischen Mitarbeiter hat Talente, die ihn für bestimmte Aufgaben besonders qualifizieren.
Manche Stärken sind offensichtlich, andere liegen im Verborgenen.
Als Betriebsleiter ist es eine Ihrer wichtigsten Aufgaben, vor allem die versteckten Eigenschaften ihrer Mitarbeiter richtig einzuschätzen und richtig einzusetzen.
Denn: Was jemand gut kann, tut er auch gern.
Und das Ergebnis überzeugt. Stellen Sie also Ihren Mitarbeiter Aufgaben entsprechend Ihren Fähigkeiten. Unsere Checkliste weiter unten hilft Ihnen dabei. Viel Spaß bei der Umsetzung.
Manche Stärken sind offensichtlich, andere liegen im Verborgenen.
Als Betriebsleiter ist es eine Ihrer wichtigsten Aufgaben, vor allem die versteckten Eigenschaften ihrer Mitarbeiter richtig einzuschätzen und richtig einzusetzen.
Denn: Was jemand gut kann, tut er auch gern.
Und das Ergebnis überzeugt. Stellen Sie also Ihren Mitarbeiter Aufgaben entsprechend Ihren Fähigkeiten. Unsere Checkliste weiter unten hilft Ihnen dabei. Viel Spaß bei der Umsetzung.
Ihre
Michaele Gartz,
Chefredakteurin von Betriebsleitung aktuell
Vorsicht bei Baumaschinen-Auktionen
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) warnt aus aktuellem Anlass vor Versteigerungen von Baumaschinen: Gerade für Versteigerungen werden im großen Stil neue und gebrauchte Baumaschinen nach Europa eingeführt, die eigentlich gar nicht für einen Import in den europäischen Binnenmarkt vorgesehen waren.
Und zwar deshalb nicht, weil sie keine oder eine nur unberechtigte Kennzeichnung tragen und damit nicht den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der europäischen Rechtsvorschriften wie der Maschinen-Richtlinie entsprechen.
Auf einer Versteigerung in Dormagen entsprachen geschätzte 20 bis 30 % der Bau- und Landmaschinen nicht den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Rechtsvorschriften.
Bei manchen der in Dormagen angebotenen Maschinen war dieses Defizit auf Anhieb sichtbar. CE-Kennzeichnungen fehlten komplett oder waren nur notdürftig an den Maschinen angebracht.
Andere Geräte trugen zwar die CE-Kennzeichnung, verfügten aber nicht über die erforderliche EG-Konformitätserklärung.
„CE-gekennzeichnet ist nämlich nicht unbedingt gleich rechtskonform“, sagt Réne Kampmeier, Technik-Experte beim VDMA. Erst wenn sich der Käufer vorab von der Konformität überzeugt, können Zweifel beseitigt werden. Das kann durch eine Abnahme oder mit Hilfe von Checklisten zur schnellen Kontrolle geschehen.
Verantwortlich für die korrekte CE-Kennzeichnung von Maschinen und Geräten ist entweder der Hersteller oder der Importeur.
Ist die Kennzeichnung nicht korrekt oder fehlt sie, verstößt dieses gegen geltendes Recht.
Das wird vom Gesetzgeber als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € bestraft werden. Weitere Konsequenzen hängen von den tatsächlichen Sicherheitsmängeln ab, die Prüfer bei den Geräten feststellen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.vdma.org.
Und zwar deshalb nicht, weil sie keine oder eine nur unberechtigte Kennzeichnung tragen und damit nicht den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der europäischen Rechtsvorschriften wie der Maschinen-Richtlinie entsprechen.
Auf einer Versteigerung in Dormagen entsprachen geschätzte 20 bis 30 % der Bau- und Landmaschinen nicht den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Rechtsvorschriften.
Bei manchen der in Dormagen angebotenen Maschinen war dieses Defizit auf Anhieb sichtbar. CE-Kennzeichnungen fehlten komplett oder waren nur notdürftig an den Maschinen angebracht.
Andere Geräte trugen zwar die CE-Kennzeichnung, verfügten aber nicht über die erforderliche EG-Konformitätserklärung.
„CE-gekennzeichnet ist nämlich nicht unbedingt gleich rechtskonform“, sagt Réne Kampmeier, Technik-Experte beim VDMA. Erst wenn sich der Käufer vorab von der Konformität überzeugt, können Zweifel beseitigt werden. Das kann durch eine Abnahme oder mit Hilfe von Checklisten zur schnellen Kontrolle geschehen.
Verantwortlich für die korrekte CE-Kennzeichnung von Maschinen und Geräten ist entweder der Hersteller oder der Importeur.
Ist die Kennzeichnung nicht korrekt oder fehlt sie, verstößt dieses gegen geltendes Recht.
Das wird vom Gesetzgeber als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € bestraft werden. Weitere Konsequenzen hängen von den tatsächlichen Sicherheitsmängeln ab, die Prüfer bei den Geräten feststellen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.vdma.org.
Checkliste: So setzen Sie Ihre Mitarbeiter richtig ein
- Achten Sie auf die besonderen Talente und Eigenschaften Ihrer Mitarbeiter.
- Achten Sie auch auf die tiefer liegenden Talente und Eigenschaften wie Sorgfalt oder schnelle Auffassungsgabe sowie brach liegende Stärken.
- Setzen Sie Talente und Eigenschaften so ein, dass die Mitarbeiter ihre Stärken einbringen und entfalten können.
- Vermeiden Sie autoritäre Aufgabenzuweisungen, da diese zu Leistungsdefiziten und somit zu Nachteilen für das Unternehmen führen.
- Nehmen Sie das Bedürfnis Ihrer Mitarbeiter ernst, ihre Arbeit als sinnvoll zu erleben.
- Erläutern Sie die Bedeutung einer Aufgabe in Bezug auf das Unternehmen, auf eine Abteilung oder ein Team.
- Beziehen Sie sich auf die konkreten Ziele einer Aufgabe oder eines Projektes. Der Rückgriff auf Unternehmensleitlinien reicht nicht.
- Stellen Sie den Nutzen einer Aufgabe oder eines Projektes dar.
- Stellen Sie Ihre Mitarbeiter vor Herausforderungen.
- Vermeiden Sie Unterforderung ebenso wie Überforderung.
- Loten Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern aus, ob sie sich einer Aufgabe gewachsen fühlen.
- Klären Sie, ob die Aufgabe den Mitarbeiter überhaupt reizt.
- Ermitteln Sie die Kernkompetenzen des Mitarbeiters.
- Klären Sie, ob er bereit und fähig ist, sich weiter zu entwickeln.
- Diskutieren Sie Ideen und Ziele, die der Mitarbeiter mit der Aufgabe verbindet.
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Liebe Leserin, lieber Leser,Frankreich – so nah und doch so fern.
Das Partnerland des BITKOMS und der diesjährigen CeBIT ist ein wichtiger Geschäftspartner vieler deutscher Unternehmen. Trotzdem trennen unterschiedliche Gewohnheiten und Geschäftsverhalten die beiden Nachbarländer. So erfordert das binationale Geschäfte internationale Verträge und das Wissen über Rechtssysteme und Gepflogenheiten.
Lesen Sie, was Sie rechtlich bei Geschäften mit französischen Landsmännern beachten sollten.
Energieeffizienz ist eins der führenden Themen der letzten Wochen und Monate.
Haben Sie selbst einen Beratungsbedarf, wo und wie Sie Energie in Ihrem Unternehmen einsparen können, dann sollte sich jedoch Expertenrat eingeholt werden, auch wenn erst mal eine Investition bedeutet. Lesen Sie, wie Sie als Unternehmer von qualifizierten Fachleuten beraten werden können.
Ich wünsche Ihnen eine energieschonende Woche
Das Partnerland des BITKOMS und der diesjährigen CeBIT ist ein wichtiger Geschäftspartner vieler deutscher Unternehmen. Trotzdem trennen unterschiedliche Gewohnheiten und Geschäftsverhalten die beiden Nachbarländer. So erfordert das binationale Geschäfte internationale Verträge und das Wissen über Rechtssysteme und Gepflogenheiten.
Lesen Sie, was Sie rechtlich bei Geschäften mit französischen Landsmännern beachten sollten.
Energieeffizienz ist eins der führenden Themen der letzten Wochen und Monate.
Haben Sie selbst einen Beratungsbedarf, wo und wie Sie Energie in Ihrem Unternehmen einsparen können, dann sollte sich jedoch Expertenrat eingeholt werden, auch wenn erst mal eine Investition bedeutet. Lesen Sie, wie Sie als Unternehmer von qualifizierten Fachleuten beraten werden können.
Ich wünsche Ihnen eine energieschonende Woche
Ihre
Susanne Langer
Diplom-Physikerin,
Chefredakteurin von Technischer Vertrieb
Diplom-Physikerin,
Chefredakteurin von Technischer Vertrieb
Tipps für Verträge mit französischen Geschäftspartnern
Die französische Fassung kann in allen Fällen durch eine Übersetzung in eine oder mehrere andere Sprachen (beispielsweise Deutsch) ergänzt werden.
Diese Vorschriften gelten für den Vertrieb von Gütern, Produkten und Dienstleistungen in Frankreich, ganz gleich welcher Herkunft sie sind. Darüber hinaus müssen Sie Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts zwingend in französischer Sprache abschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen Ihnen Geldstrafen.
Tipp 2: Bei der Produkthaftung stehen Sie besser da
Frankreich hat 1998 die EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte übernommen (Gesetz Nr. 98-389 vom 19.5.1998). Die Umsetzungsvorschrift versteht unter einem Produkt jede bewegliche Sache, auch wenn sie in eine unbewegliche Sache eingefügt wurde.
Ein Fehler liegt vor, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann.
Produzent im Sinne des Gesetzgebers ist der Hersteller eines Endprodukts und der Hersteller eines Teilprodukts. Auch Unternehmen, die vorgefertigte Teile nach eigenen Konstruktionen zu einem Endprodukt zusammensetzen und vermarkten, haften als Produzenten, genauso wie Quasihersteller, die sich durch Bezeichnung ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen Zeichens auf dem Produkt als Hersteller ausgeben.
Das Gesetz hat zu einer Umkehr der üblichen Beweislast geführt. So muss der Geschädigte den Schaden, den Fehler und den Zusammenhang zwischen einem Fehler und Schaden nachweisen.
Kann der Produzent diese Beweise nicht entkräften, haftet er unabhängig davon, ob er an der Fehlerhaftigkeit schuld ist.
Er haftet u. a. nicht, wenn er beweisen kann, dass
Das Gesetz sieht weder eine Selbstbeteiligungsgrenze noch einen Haftungshöchstbetrag vor.
Die Ansprüche des Geschädigten unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist von 10 Jahren erlöschen sämtliche Ansprüche.
Expertentipp: In der französischen Vertragspraxis wird häufig darauf Wert gelegt, dass ein Vertrag neben der Unterschrift mit dem handschriftlichen Zusatz „Lu et approuvé“ (gelesen und einverstanden) versehen wird.
Möchten Sie mehr über französisches Vertragsrecht wissen, dann erhalten Sie einen ersten Leitfaden beim Branchenverband BITKOM.
Der Leitfaden zur Gestaltung von Verträgen mit französischen Unternehmen zeigt die Besonderheiten des französischen Rechts kurz auf und gibt jede Menge Praxistipps. Die Leitfäden orientieren sich am typischen Aufbau eines Liefervertrags zwischen Unternehmen („B2B“).
www.bitkom.org
Im aktuellen Newsletter Technischer Vertrieb 03/2008 erfahren Sie außerdem, was in Frankreich unlautererem Wettbewerb verstanden wird und wie Sie dagegen vorgehen können.
Tipp 1: Alle Auszeichnungen müssen in Französisch sein
Das Gesetz zum Schutz der französischen Sprache (Gesetz Nr. 94-665 vom 4.8.1994, „Loi Toubon“) stellt Sie als deutschen Anbieter und Exporteur vor besondere Herausforderungen. Es besagt unter anderem, dass Sie zwingend die französische Sprache benutzen müssen, wenn Sie Ihre Güter, Produkte und Dienstleistungen für den französischen Markt gestalten und dort anbieten.
Davon sind betroffen:
Das Gesetz zum Schutz der französischen Sprache (Gesetz Nr. 94-665 vom 4.8.1994, „Loi Toubon“) stellt Sie als deutschen Anbieter und Exporteur vor besondere Herausforderungen. Es besagt unter anderem, dass Sie zwingend die französische Sprache benutzen müssen, wenn Sie Ihre Güter, Produkte und Dienstleistungen für den französischen Markt gestalten und dort anbieten.
Davon sind betroffen:
- Schriftstücke zur Benutzer- oder Verbraucherinformation (Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Broschüren etc.)
- Aufschriften auf Produkten, deren Behältern oder Verpackungen
- Jede schriftliche, gesprochene oder audiovisuelle Werbung für vertriebene Güter, Produkte oder Dienstleistungen
- Aufschriften, Anzeigen oder Mitteilungen in der Öffentlichkeit
- Vermerke und Informationen, die mit dem Markenzeichen eingetragen werden.
Die französische Fassung kann in allen Fällen durch eine Übersetzung in eine oder mehrere andere Sprachen (beispielsweise Deutsch) ergänzt werden.
Diese Vorschriften gelten für den Vertrieb von Gütern, Produkten und Dienstleistungen in Frankreich, ganz gleich welcher Herkunft sie sind. Darüber hinaus müssen Sie Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts zwingend in französischer Sprache abschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen Ihnen Geldstrafen.
Tipp 2: Bei der Produkthaftung stehen Sie besser da
Frankreich hat 1998 die EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte übernommen (Gesetz Nr. 98-389 vom 19.5.1998). Die Umsetzungsvorschrift versteht unter einem Produkt jede bewegliche Sache, auch wenn sie in eine unbewegliche Sache eingefügt wurde.
Ein Fehler liegt vor, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann.
Produzent im Sinne des Gesetzgebers ist der Hersteller eines Endprodukts und der Hersteller eines Teilprodukts. Auch Unternehmen, die vorgefertigte Teile nach eigenen Konstruktionen zu einem Endprodukt zusammensetzen und vermarkten, haften als Produzenten, genauso wie Quasihersteller, die sich durch Bezeichnung ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen Zeichens auf dem Produkt als Hersteller ausgeben.
Das Gesetz hat zu einer Umkehr der üblichen Beweislast geführt. So muss der Geschädigte den Schaden, den Fehler und den Zusammenhang zwischen einem Fehler und Schaden nachweisen.
Kann der Produzent diese Beweise nicht entkräften, haftet er unabhängig davon, ob er an der Fehlerhaftigkeit schuld ist.
Er haftet u. a. nicht, wenn er beweisen kann, dass
- er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat;
- der Fehler nicht vorlag, als das Produkt von ihm in den Verkehr gebracht wurde, oder der Fehler später entstanden ist;
- der Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht erkannt werden konnte;
- der Fehler auf die Übereinstimmung mit zwingenden Vorschriften aus Gesetz oder Rechtsverordnung zurückzuführen ist.
Das Gesetz sieht weder eine Selbstbeteiligungsgrenze noch einen Haftungshöchstbetrag vor.
Die Ansprüche des Geschädigten unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist von 10 Jahren erlöschen sämtliche Ansprüche.
Möchten Sie mehr über französisches Vertragsrecht wissen, dann erhalten Sie einen ersten Leitfaden beim Branchenverband BITKOM.
Der Leitfaden zur Gestaltung von Verträgen mit französischen Unternehmen zeigt die Besonderheiten des französischen Rechts kurz auf und gibt jede Menge Praxistipps. Die Leitfäden orientieren sich am typischen Aufbau eines Liefervertrags zwischen Unternehmen („B2B“).
www.bitkom.org
Im aktuellen Newsletter Technischer Vertrieb 03/2008 erfahren Sie außerdem, was in Frankreich unlautererem Wettbewerb verstanden wird und wie Sie dagegen vorgehen können.
Energieeffizienzberatung zum Freundschaftspreis?
Sind Sie vielleicht selbst an einer Zulassung als Berater interessiert?
Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der Energieeffizienzberatung ist eine Listung in der KfW-Beraterbörse unter www.kfw-beraterboerse.de.
Weitere Ansprechpartner und tiefer gehende Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank unter:
www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Beratung/Energieeffizienzberatung/index.jsp
Energieeffizienzberatung ist das Thema unserer Zeit.
Energie sparen, das möchte wohl jeder Unternehmer, doch wo setzen Sie am besten an? Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU hilft Ihnen in diesen Fragen.
Er ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen.
Das Förderprogramm dient dazu Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten auszugleichen und soll gleichzeitig einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.
Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" gewährt Ihnen der Fond Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen für gewerbliche Wirtschaft und für Freiberufler. Durch die Beratung erkennen Sie Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung und erhalten Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energieeffizienz und Kostenreduktion.
Was wird konkret gefördert?
Energie sparen, das möchte wohl jeder Unternehmer, doch wo setzen Sie am besten an? Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU hilft Ihnen in diesen Fragen.
Er ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen.
Das Förderprogramm dient dazu Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten auszugleichen und soll gleichzeitig einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.
Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" gewährt Ihnen der Fond Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen für gewerbliche Wirtschaft und für Freiberufler. Durch die Beratung erkennen Sie Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung und erhalten Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energieeffizienz und Kostenreduktion.
Was wird konkret gefördert?
- Förderung von Initial- und Detailberatung
- Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. 640 EUR pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 EUR).
- Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 EUR pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR.
- Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR.
- Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden.
Sind Sie vielleicht selbst an einer Zulassung als Berater interessiert?
Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der Energieeffizienzberatung ist eine Listung in der KfW-Beraterbörse unter www.kfw-beraterboerse.de.
Weitere Ansprechpartner und tiefer gehende Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank unter:
www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Beratung/Energieeffizienzberatung/index.jsp
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Liebe Leserin, lieber Leser,die Nanotechnologie gilt als die Schlüsseltechnologie unseres Jahrhunderts.
Die Hoffnungen auf neue Arbeitsplätze und Lösungen für bisher unlösbar scheinende Forschungsansätze werden von einem bisher ungeklärten Risiko dieser winzigen Strukturen begleitet.
Nun hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Endfassung der Forschungsstrategie: „Nanotechnologie: Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanopartikeln“ fertiggestellt.
Sicher befindet sich auch bei Ihnen ein Spektrophotometer im Einsatz. Nutzen Sie vielleicht noch wiederverwendbare Quarz-Küvetten? Prüfen Sie die neue Alternative von Eppendorf, die UVette®.
Neue Forschungsstrategie verabschiedet: "Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanopartikeln"
Als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts hat die Nanotechnologie zum Ziel:
Strukturen, Geräte und Systeme zu entwickeln und zu nutzen, die aufgrund ihrer geringen Größe neue Eigenschaften und Funktionen besitzen. Die Nanotechnologie arbeitet auf der Molekülebene mit den winzigsten Bausteinen unserer Erde und schafft Strukturen, wie sie natürlicherweise nicht vorkommen.
Noch ist sehr wenig bekannt, wie sich Nanopartikel in der Umwelt oder im menschlichen Körper verhalten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellte gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Ende November 2006 in Bonn den Entwurf einer Forschungsstrategie zur Risikobewertung vor. Gemeinsam mit 120 nationalen und internationalen Fachleuten wurden Verbesserungsvorschläge diskutiert und in der nun vorliegenden Endfassung berücksichtigt.
In der Forschungsstrategie sind die wichtigsten Forschungsthemen beschrieben, die dringend für eine Risikobewertung bearbeitet werden müssen. Insbesondere werden die Gesundheits- und Umweltrisiken von unlöslichen Nanomaterialien thematisiert.
Mehr Informationen zur NANO-Forschungsstrategie finden Sie unter: http://www.baua.de Thema „Nanotechnologie“.
Ihre
Irina Richter
Chefredakteurin von Der Laborleiter in der Praxis
Die UV-transparente Einweg-Küvette: Eppendorf UVette®
Die Eppendorf UVette® ist eine preiswerte und verlässliche Alternative zur Quarz-Küvette. Das Kunststoffmaterial bietet einen Transparenz-Bereich für alle üblichen spektrophotometrischen Analysen im UV- und sichtbaren Bereich von 220-1600 nm.
Für die optimale und blasenfreie Befüllung der Küvette mit einem Probenvolumen von 50 bis 2000 µl sorgt die trichterförmige Gestaltung des Gefäßbodens, welche eine Kapillarwirkung verhindert. Durch die nach innen verlegten optischen Fenster wird die UVette beim Einsetzen in das Photometer außerdem besser gegen Kratzer geschützt.
Für höher konzentrierte Proben, können Sie durch Drehen der UVette um 90° einen kürzeren 2 mm Lichtweg verwenden. Normal konzentrierte Proben können mit der üblichen 10 mm Schichtdicke gemessen werden.
Erhältlich sind zwei verschiedene Qualitäten. Die einzeln verpackte UVette ist zertifiziert RNase-, DNA- und proteinfrei. Sie haben die Möglichkeit Ihre Proben nach der Messung weiter zu verwenden, ohne eine Kontamination oder Degradierung zu riskieren. Für Standardanwendungen ist das „UVette routine pack“ eine kostengünstige Alternative.
Die UVette ist für die Nutzung mit dem Eppendorf BioPhotometer optimiert. Mit Hilfe von Adaptern kann sie aber an die entsprechende Lichtstrahlhöhe angepasst und so in nahezu jedem Spektrophotometer verwendet werden.
Die Eppendorf UVette® ist eine preiswerte und verlässliche Alternative zur Quarz-Küvette. Das Kunststoffmaterial bietet einen Transparenz-Bereich für alle üblichen spektrophotometrischen Analysen im UV- und sichtbaren Bereich von 220-1600 nm.
Für die optimale und blasenfreie Befüllung der Küvette mit einem Probenvolumen von 50 bis 2000 µl sorgt die trichterförmige Gestaltung des Gefäßbodens, welche eine Kapillarwirkung verhindert. Durch die nach innen verlegten optischen Fenster wird die UVette beim Einsetzen in das Photometer außerdem besser gegen Kratzer geschützt.
Für höher konzentrierte Proben, können Sie durch Drehen der UVette um 90° einen kürzeren 2 mm Lichtweg verwenden. Normal konzentrierte Proben können mit der üblichen 10 mm Schichtdicke gemessen werden.
Erhältlich sind zwei verschiedene Qualitäten. Die einzeln verpackte UVette ist zertifiziert RNase-, DNA- und proteinfrei. Sie haben die Möglichkeit Ihre Proben nach der Messung weiter zu verwenden, ohne eine Kontamination oder Degradierung zu riskieren. Für Standardanwendungen ist das „UVette routine pack“ eine kostengünstige Alternative.
Die UVette ist für die Nutzung mit dem Eppendorf BioPhotometer optimiert. Mit Hilfe von Adaptern kann sie aber an die entsprechende Lichtstrahlhöhe angepasst und so in nahezu jedem Spektrophotometer verwendet werden.
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